Spiel- und Nutzungsordnung

A. Allgemeines

  1. Hausherr
    Der Vorstand ist Hausherr der Anlage

  2. Sportwarte*innen, Jugendwart*in
    Sind Ansprechpartner für alle Fragen, die den Spielbetrieb betreffen. Sie greifen helfend, notfalls korrigierend ein, wo dies im Sinne eines sportlich fairen Miteinanders notwendig wird.

  3. Verantwortlichkeit der Clubmitglieder
    Jedes Clubmitglied ist für den Zustand der Clubanlage mitverantwortlich. Das Wässern der Plätze vor dem Spiel und das Abziehen nach dem Spiel sind Mindestanforderungen. Weiter wird erwartet, dass auftretende Schäden, z. B. lose Linien, Zerstörung der Oberschicht, usw. durch sofortigen Abbruch des Spieles begrenzt werden und der Platzwart oder den/die 2. Vorsitzende/n zu verständigen. 

  4. Platzwart
    Der Platzwart handelt im Auftrag und nach den Anweisungen des Vorstandes. In Abwesenheit der Mitglieder des Vorstandes entscheidet er über die Bespielbarkeit der einzelnen Plätze.

  5. Gesperrte Plätze
    Am Tennisnetz oder im Onlinebuchungssystem mit  "Platz gesperrt" gekennzeichnete Plätze dürfen nicht bespielt werden. Zuwiderhandlungen werden als Verstöße nach Punkt A 11 behandelt.

  6. Beschädigte Plätze
    Bei Beschädigungen auf den Plätzen ist der Spielbetrieb einzustellen und unverzüglich dem Platzwart oder dem Vorstand zu melden, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
  7. Nachbarschaftsregelung
    Um ein gut nachbarschaftliches Verhältnis zu gewährleisten ist es erforderlich, dass die getroffenen Vereinbarungen mit der Nachbarschaft/Gemeinde eingehalten werden:
    Die vereinbarten Spielzeiten sind Punkt C 1 zu entnehmen.
    Zuwiderhandlungen werden als Verstöße nach Punkt A 11 behandelt.

  8. Fahrzeugverkehr
    Mit der Nachbarschaft wurde vereinbart, als Zu- und Abfahrt zur/von der Tennisanlage ausschließlich die Alten Büchel Str. zu benutzen. Die Durchfahrt der Talsperrenstraße (an Platz 1) sollte unbedingt vermieden werden. Es sind entsprechende Verkehrsschilder vorhanden.
    Um den Auflagen der Gemeinde zu genügen, müssen Kfz grundsätzlich auf der Parkfläche vor dem Clubhaus und den Plätzen 5 und 6 geparkt werden.
    Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen.

  9. Kinderspielplatz
    Die Benutzung des Kinderspielplatzes ist auf eigene Gefahr! Es erfolgt keine Aufsicht durch den Tennis-Club Rot-Weiß Neunkirchen e.V.

  10. Verhalten auf der Anlage
    Lautstarke Unmutsäußerung sind mit Rücksicht auf die anderen Spieler und die Nachbarschaft zu vermeiden.

  11. Verstöße
    Verstöße gegen diese Spiel- und Nutzungsordnung können zu einem zeitweiligen Spielverbot führen (Satzung § 17 Vereinsstrafen).

B. Nutzung der Plätze

  1. Belegung der Plätze
    Die Belegung der Plätze erfolgt durch Reservierung im Onlinebuchungssystem des TC RW Neunkirchen
    Folgende Regeln sind zu beachten:

    1. Online-Reservierungen sind max. 24 Stunden im Voraus möglich,

    2. Als Buchungsart sind möglich: Spiel (Einzelspiel), Spiel mit Gast (Einzel oder Doppel), Doppel,

    3. Es ist nur eine Buchung im gleichen Buchungszeitraum möglich,

    4. Schwarz hinterlegte Buchungsfelder sind gesperrte Plätze bzw. Spielzeiten und können nicht gebucht werden,

    5. Spezieller Spielbetrieb ist zu respektieren (siehe Punkt C 2),

    6. Für den Speziellen Spielbetrieb (unter Punkt C 2.) hat der Vorstand (Sportwart) das Recht einzelne Plätze zu reservieren.

C. Spielordnung

  1. Spielzeit
    Die täglichen Spielzeiten auf der Anlage sind wie folgt: 
    Montag bis Samstag.                      Platz 1, 2 und 4, von 8:00-21:00 Uhr 
                                                                Platz 3, 5 und 6, von 8:00-22:00 Uhr
    An Sonn- und Feiertagen                Platz 1, 2 und 4, von 9:00-19:00 Uhr
                                                                Platz 3, 5 und 6, von 9:00-22:00 Uhr
    Bei Medenspielen, Veranstaltungen und offiziellen Terminen gelten auf Platz 1, 2 und 4 die gleichen Zeitregeln wie auf Platz 3, 5 und 6.
    Die max. Spielzeit pro Buchung beträgt:
    - für das Einzel 60 Minuten- für das Doppel 60 MinutenDie Spielzeit beinhaltet das Wässern der Plätze vor und nach dem Spiel und das Abziehen der Plätze nach dem Spiel.

  2. Spezieller Spielbetrieb
    Der allgem. Spielbetrieb kann u.a. durch folgenden speziellen Spielbetrieb eingeschränkt werden:
    Verbandspunktspiele (Medenspiele)
    Clubmeisterschaftsspiele
    Sonderturniere (wenn vom Vorstand genehmigt)
    festgesetzte Trainingszeiten (siehe Online Belegungen)
    Freundschaftsturniere (wenn vom Vorstand genehmigt
    Anmerkung: Der spezielle Spielbetrieb wird vom verantwortlichen Vorstandsmitglied im Onlinebelegungssystem im Vorfeld reserviert

  3. Mannschaftstraining
    Die Zeiten und Plätze für Mannschaftstraining der einzelnen Medenmannschaften werden vom verantwortlichen Sportwart festgelegt. Mannschaftstraining ist nur zu den vorgesehenen Zeiten und auf den festgelegten Plätzen möglich.

  4. Clubmeisterschaft
    Der Modus und die Bedingungen zur Clubmeisterschaft werden vom Vorstand festgelegt.

D. Gastspieler


Unser Club heißt Gäste herzlich willkommen. Für sie hat der Vorstand Gastspielregeln erlassen, die im Clubhaus ausgehängt sind. Alle Clubmitglieder sind aufgefordert, die Einhaltung dieser Regeln durchzusetzen.

 

E. Tennisschuhe


Die Anlage ist in Tennisschuhen für Sandplätze (entsprechendes Profil) zu nutzen.

 

G. Nutzung des Clubhauses

  1. Allgemeiner Spielbetrieb sowie Clubfeiern
    Das Clubhaus steht allen Mitgliedern und deren Gästen zur Verfügung. Es wird erwartet, dass sich alle Nutzer für den Erhalt, die Sicherheit und die Sauberkeit des Clubhauses verantwortlich fühlen.

    Wer die Anlage als Letzter verlässt, stellt laufende Wasserquellen ab, lässt alle Rollläden herunter, löscht alle Lichter und verschließt das Gebäude.

    Das Inventar ist schonend zu behandeln. Treten trotzdem Schäden auf, sind sie einem Vorstandsmitglied zu melden.

    Der Aufenthaltsraum des Clubhauses darf nicht mit Tennisschuhen, die auf Aschenplätzen getragen wurden, betreten werden.

    Jedes Clubmitglied haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden.

    Nach 22:00 Uhr ist bei der Benutzung der Terrasse an Platz 1, infolge der möglichen Geräuschbeeinträchtigung der Nachbarschaft, auf geräuscharme Kommunikation zu achten, oder besser die Terrasse an Platz 5 benutzen.

  2. Privatfeiern
    Erwachsenen Mitgliedern ist es gestattet, private Feiern im Clubhaus durchzuführen. Die Durchführung ist schriftlich sechs Wochen im Voraus beim Vorstand zu beantragen. Für Kinder und Jugendliche, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Antrag durch den/die Erziehungsberechtigten zu stellen.

    Im Fall der Genehmigung wird zwischen dem/den Antragsteller/n und dem Vorstand des Tennis - Club Rot - Weiß Neunkirchen e.V. eine Nutzungsvereinbarung geschlossen.

    Bei Schülern, Studenten und Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird die Nutzungsvereinbarung mit den Eltern der/des Antragstellers abgeschlossen.

    Mitgliedern, die nicht an einer solchen Privatfeier teilnehmen, darf der Zutritt zu den Aufenthaltsräumen nicht verwehrt werden.

    Nach 22:00 Uhr ist die Benutzung der Terrassen, infolge der möglichen Geräuschbeeinträchtigung der Nachbarschaft, nicht zugelassen. 

    Neunkirchen den 24. Mai 2022